Gesellschaft zu Pfistern verlieren sich im 14. Jahrhundert. Die damaligen Rivalitäten zwischen der Obrigkeit und den Handwerkskorporationen waren für die weitere Entwicklung unserer Körperschaft wichtig: Pfistern ging als erste Vennerzunft daraus hervor, aus deren Mitte hinfort einer der vier Venner Berns erkoren wird, und nimmt von nun an in der Hierarchie der Zünfte nach Distelzwang (Gesellschaft der Adeligen) den zweiten Platz ein. Der Venner von Pfistern nahm u.a. die Oberhoheit Berns über das Landgericht Seftigen wahr. Natürlich behielt Pfistern weiterhin die handwerkliche Aufsicht, allerdings zunehmend als verlängerter Arm der Regierung. Wegen der Vorzugsstellung als erste Vennerzunft war die Gesellschaft attraktiv für Regierende und Leute mit politischen Ambitionen. Dies erklärt, weshalb Pfistern sich „Gesellschaft“ und nicht „Zunft“ (die Mehrheit der Mitglieder waren und sind nicht mehr Vertreter des Handwerks) nennt, heute eine der grossen Zünfte ist und verhältnismässig viele altbernische Geschlechter aufweist. Aus diesen gingen viele prägende Persönlichkeiten hervor, wie zum Beispiel mehrere Schultheissen der Familien von Wattenwyl und von Graffenried. Bereits im 15. Jahrhundert bekam die Gesellschaft als gemeindeähnliches Kontroll- und Durchsetzungsorgan soziale Aufgaben zugeteilt. Ab 1536 betreute die Gesellschaft das Vormundschaftswesen und die Armenfürsorge für ihre Angehörigen. Diese Pflichten liessen die Gesellschaft zu einer eigentlichen Heimatgemeinde mit den entsprechenden gesellschaftlichen Anlässen werden. Die soziale Tradition des Vormundschaftswesens und der Fürsorge überlebte den Niedergang des Alten Bern von 1798 und ist heute der Grund, weshalb die Gesellschaft zu Pfistern, wie auch die anderen Gesellschaften und Zünfte Berns, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts geblieben ist.
Pfistern ist die einzige bernische Gesellschaft mit einem lateinischen Namen: „Pistor“ bedeutet Müller, Bäcker. Die Gesellschaft zu Pfistern ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft im Sinne der Staatsverfassung und der kantonalen Gesetzgebung über das Gemeindewesen. Sie ist eine der burgerlichen Gesellschaften und Zünfte die innerhalb der Burgergemeinde Bern bestehen. Sie vereinigt alle Burger und Burgerinnen von Bern , die auf Pfistern das Gesellschaftsrecht besitzen. Heute ist Pfistern mit rund 2300 Angehörigen die zweitgrösste burgerliche Gesellschaft. Die Gesellschaft zu Pfistern besorgt für ihre Angehörigen die Vormundschaftspflege und die Fürsorge. Die Waisenkommission ist gesetzliche Vormundschaftsbehörde für alle Gesellschaftsangehörigen, die im Kanton Bern Wohnsitz haben. Sie übernimmt im Sinne der kantonalen Gesetzgebung für ihre Angehörigen die Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder. Die Waisenkommission hat auch die Aufgaben einer gesetzlichen Gemeindefürsorgebehörde. Sie fördert die Zusammengehörigkeit der Gesellschaftsangehörigen unter sich und ihre Verbundenheit mit der Burgergemeinde und der Stadt Bern. Das Gesellschaftsrecht wird im Rahmen der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung insbesondere durch Abstammung, Adoption, Heirat, Wiedereinbürgerung, und erleichterte Einbürgerung erworben. Das Gesellschaftsrecht kann auch durch Aufnahme (Einkauf oder Schenkung) erworben werden. Über das Aufnahmeverfahren und die zu entrichtende Einkaufssumme geben die Mitglieder der Waisenkommission gerne Auskunft.Zunft Zünfte Gesellschaft Zunft zu Pfistern Zunft zur Pfistern Gesellschaft zu Pfistern Zunft Bern |