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Erwerb des Gesellschaftsrechts

Das Gesellschaftsrecht wird im Rahmen der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung insbesondere durch Abstammung, Adoption, Heirat, Wiedereinburgerung oder erleichterte Einburgerung erworben.

Das Gesellschaftsrecht kann auch durch Aufnahme (Einkauf oder Schenkung) erworben werden. Über das Aufnahmeverfahren und die zu entrichtende Einkaufssumme geben die Mitglieder der Waisenkommission gerne Auskunft.

Weitere Informationen.

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