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Auf einen Blick

Zahlen, Daten und Fakten – die Gesellschaft zu Pfistern
im Kurzporträt.

  1. Die Gesellschaft zu Pfistern ist eine der 13 Gesellschaften und Zünfte Berns. Sie ist eine Gemeinde im Sinne des kantonalen Gemeindegesetzes. So hält die Gesellschaft ordnungsgemäss zweimal pro Jahr eine Gemeindeversammlung ab. Diese wird «Grosses Bott» genannt.
  2. Die Gesellschaft zu Pfistern vereinigt alle Burger und Burgerinnen von Bern, die auf Pfistern zünftig sind. Die Gesellschaft zählt rund 2600 Stubengenossinnen und Stubengenossen und ist damit die grösste der 13 Gesellschaften und Zünfte Berns. Rund 950 Pfistern-Angehörige leben im Kanton Bern, die übrigen in anderen Kantonen der Schweiz oder im Ausland.
  3. Das Gesellschaftsrecht wird im Rahmen der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung insbesondere durch Abstammung, Adoption, Heirat, Wiedereinbürgerung und erleichterte Einbürgerung erworben. Das Gesellschaftsrecht kann auch durch Aufnahme (Einkauf oder Schenkung) erworben werden
  4. Die Gesellschaft zu Pfistern ist die einzige der Berner Gesellschaften und Zünfte mit einem lateinischen Namen: «Pistor» bedeutet Müller, Bäcker. Zur Gesellschaft, die im frühen 14. Jahrhundert gegründet wurde, gehörten die Brot- und Pastetenbäcker, aber auch die Müller, welche in der Matte und am Sulgenbach die privaten Mühlen betrieben.
  5. Die Gesellschaft zu Pfistern gehörte bereits im 14. Jahrhundert zusammen mit den Metzgern, Schmieden und Gerbern zu den vier Vennerzünften. Jede Vennerzunft stand einem Berner Stadtviertel sowie einem Landgericht vor. Der Pfistern-Venner war zuständig für das Landgericht Seftigen sowie für das südwestliche Stadtviertel westlich der Kreuzgasse und südlich der Kram-, Markt- und Spitalgasse. Dieses Viertel umfasste also unter anderem das Gebiet des heutigen Bundeshauses und des Münsters.
  6. Die Wappenbeschreibung des Pfistern-Wappens lautet: «In Rot eine goldene Brezel, durchsteckt von zwei gekreuzten goldenen Backschaufeln und begleitet von drei goldenen Sternen (1,2).» Brezel («Pfisternring») und Backschaufeln sind leicht dem Bäckersberuf zuzuordnen. Doch was ist mit den drei Sternen? Im «Lied von den dreizehn Zünften der Stadt Bern» von Dr. Ludwig Stantz aus dem Jahr 1859 findet sich ein Hinweis: das Backwerkzeug des Pfisters werde «früy, schon vor Tag, von Sternen erhellt».
  7. Im Jahr 1536 wurde den Gesellschaften und Zünften von der bernischen Gerichtssatzung die Vormundschaft ihrer Angehörigen übertragen, 1676 kam die Fürsorge dazu. Dass diese beiden Aufgaben noch heute zu den wichtigsten der Gesellschaft zu Pfistern gehören, beweist der Umstand, dass der 13-köpfige Gemeinderat «Waisenkommission» heisst.
  8. Die Gesellschaft zu Pfistern besorgt für ihre Angehörigen nicht nur die Fürsorge. Sie fördert die Zusammengehörigkeit der Gesellschaftsangehörigen sowie ihre Verbundenheit mit der Burgergemeinde und der Stadt Bern. Die Gesellschaft zu Pfistern fühlt sich folgenden Werten verpflichtet: «Verbundenheit zu Bern»; «traditionsverpflichtet, jedoch Offenheit gegenüber Zeiterfordernissen»; «hohe soziale Verantwortung, kulturell engagiert».
  9. Die Gesellschaft zu Pfistern verleiht jährlich den Pfistern-Preis für den besten kantonalen Lehrabschluss als Bäcker-Konditor. Der Preis – zur Zeit 500 Franken in bar – wird der Preisträgerin oder dem Preisträger jeweils am Herbstbott übergeben. Den Pfistern-Preis 2019 gewinnt Frau Flurina Eggimann aus Utzigen, welche ihre Lehre als Bäckerin-Konditorin mit der hervorragenden Note 5.7 abgeschlossen hat.
  10. Die Gesellschaft zu Pfistern leistet Erziehungsbeiträge an alle Gesellschaftsangehörigen, welche das 17. Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben. Zudem kann die Gesellschaft Ausbildungsstipendien vergeben und jungen Erwachsenen nach der obligatorischen Schulzeit Darlehen gewähren. An bedürftige Stubengenossen und Stubengenossinnen in der Schweiz, welche in bescheidenen Verhältnissen leben, kann die Gesellschaft zu Pfistern Spenden ausrichten.

 

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